Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen seit 01.04.2009

Seit dem 1.4.2009 können Sie bei der KfW-Privatkundenbank Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes
(Programm-Nr. 430) beantragen.

Anträge können stellen:

Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten),

Erwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern,

Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,

Erwerber von neu sanierten Eigentumswohnungen,

Wohnungseigentümergemeinschaften.


Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank: kfw-foerderbank