Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen seit 01.04.2009
Seit dem 1.4.2009 können Sie bei der KfW-Privatkundenbank Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes
(Programm-Nr. 430) beantragen.
Anträge können stellen:
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten),
Erwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern,
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
Erwerber von neu sanierten Eigentumswohnungen,
Wohnungseigentümergemeinschaften.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank: kfw-foerderbank
Seit dem 1.4.2009 können Sie bei der KfW-Privatkundenbank Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes
(Programm-Nr. 430) beantragen.
Anträge können stellen:
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten),
Erwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern,
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
Erwerber von neu sanierten Eigentumswohnungen,
Wohnungseigentümergemeinschaften.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank: kfw-foerderbank